Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote und Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch für alle weiteren Bestellungen und
Lieferungen Gültigkeit haben. Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden;
einer ausdrücklichen Zurückweisung abweichender Bedingungen des Käufers bedarf es nicht.
2. Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend. Die in unseren Angeboten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und
Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Preise, Leistungen u. ä. sind nur maßgeblich, soweit sie ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Der Käufer kann
nur mit Einverständnis des Verkäufers vom Kaufvertrag zurücktreten; die in diesem Fall dem Verkäufer zustehende Leistung
beträgt 20% des Kaufpreises.
3. Preise
Unsere Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, ab unserem Lager bzw. ab Lieferwerk, ausschließlich
Verpackung und aller Nebenspesen. Eine Rücknahme der Verpackung ist nicht möglich. Die Preise gelten freibleibend bis zum
Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage geltenden Preisen. Für Montagekosten werden von uns die
Sätze in Anrechnung gebracht, die sich aus den jeweils gesondert bekanntgegebenen Montagebedingungen ergeben, soweit auch
die übernommenen Arbeiten sich auf Montageleistungen beziehen.
4. Zahlungsbedingungen
a) Bedarfsartikel und Materialien:
lnnerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage netto Kasse. Maschinen und Geräte mit Zubehör sowie
Einrichtungen: 1/3 Monat vor Lieferung bzw. bei Auftragserteilung; 1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft; 1/3 30 Tage
nach Rechnungsdatum netto Kasse, oder abzüglich 3% Skonto von der Gesamtrechnungs-Summe bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen
nach Rechnungsdatum.
b) Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt nicht. Wechsel und Schecks werden unter üblichem Vorbehalt erfüllungshalber
für uns spesenfrei entgegengenommen. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet; die in der Annahme dieser Papiere
evtl. zu sehende Stundung ist von uns jederzeit frei widerruflich. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für rechtzeitige
Vorlegung und Protestaufnahme.
Bei nichtvertragsgemäßer Zahlung entsteht ohne Mahnung ein Verzug des Käufers. Unabhängig von der Geltendmachung eines
weiteren Schadens sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweilige Diskontsatz der Österreichischen
Nationalbank vom Fälligkeitstage an zu berechnen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern.
Sind mehrere Forderungen gegen den Käufer offen, so bestimmen ausschließlich wir die Anrechnung der Zahlung auf die
einzelnen Forderungen.
Im Falle der Erhöhung der Bankrate der Österreichischen Nationalbank oder bei einer allgemeinen Erhöhung der
Refinanzierungskosten, insbesondere bei Aktien- und Kommerzbanken, sowie einer generellen Steigerung der Personal- und
Sachkosten, sind wir berechtigt, die Kreditgebührensätze und Differenzgebühren in einem dieser Steigerung entsprechenden
Ausmaß für den zu diesem Zeitpunkt noch offenen Schuldbetrag zu erhöhen und die sich hieraus ergebende Differenz nachträglich
in Rechnung zu stellen.
5. Lieferzeit
Die von uns genannten Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare
Lieferungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel sowie durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden,
sind wir nicht schadenersatzpflichtig, wie auch der Besteller in solchen Fällen kein Recht zur Aufhebung des Vertrages hat.
Die Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen entbindet uns von der festgesetzten Lieferzeit und Lieferung. Bei
Liefer- und Abnahmestörungen oder Zahlungsverzögerungen und Streiks oder Aussperrungen sowie deren unmittelbaren Auswirkungen
sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
6. Lieferumfang
Der Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus unseren Kostenanschlägen, soweit in unserer Auftragsbestätigung
Abweichendes nicht gesagt ist. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Teillieferungen
gelten als bewirkte Einzellieferungen und sind unabhängig von der Schlußlieferung zahlbar bei Rechnungsverfall.
7. Versand und Gefahrenübergang
Liegt eine besondere Anweisung nicht vor, so bestimmen wir den Versand nach unserem Ermessen ohne Verantwortung für den
billigsten und schnellsten Weg. Zu einer Transportversicherung - deren Kosten der Käufer zu tragen hat - sind wir
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Transportschäden sind und, sofern die Transportversicherung durch uns gedeckt wurde
unter Beifügung einer amtlichen Bestätigung des festgestellten Schadens oder Verlustes unverzüglich anzuzeigen. Mit der
Absendung des Liefergegenstandes oder einzelner Teile ab Werk geht die Gefahr in jedem Falle auf den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den
Käufer, auch aus anderen Geschäften, vor. Dies gilt auch für die von uns verauslagten Wechselspesen und sonstigen Kosten.
Der Käufer ist zu Verfügungen über die unter unserem Sicherungseigentum stehenden Sachen nicht befugt; über Pfändungen und
Beschlagnahmen hat er uns unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Sachen ordnungsgemäß zu versichern und uns eine solche Versicherung nachzuweisen; kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht
nach, so sind wir berechtigt, zu Lasten des Käufers eine solche Versicherung abzuschließen.
lm Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Bestellers als abgetreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unser
Einverständnis Maschinen oder Anlagen ganz oder teilweise zu veräußern oder zu verpfänden. Der Käufer tritt uns schon jetzt
zur vollständigen Tilgung unserer Forderungen seine Ansprüche gegen seinen Abnehmer ab. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen in unseren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf
bestmöglich zu verwerten. Der Käufer ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte
und Unterstützung zu geben und gestattet uns das Betreten seiner Betriebsräume. In Kommission, zur Probe, zur Ansicht,
miet- oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Besteller auf dessen Gefahr, sind stets zu Verfügung zu halten und
auf unsere Aufforderung sofort zurückzugeben.
unserer Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltssache vom Käufer herauszuverlangen,
falls dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die Vorbehaltssache unsachgemäß behandelt
oder mit der Kaufpreiszahlung bzw. den Kaufpreisraten in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung
in unseren Räumen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage. Durch eine Sicherstellung werden die Pflichten des Käufers,
insbesondere zur Zahlung der Raten, nicht unterbrochen.
9. Gewährleistung
Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und
Werkarbeit. Für Mängel und Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß
aller weitergehenden Ansprüche wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl entweder auszubessern oder durch neue zu ersetzen, deren
Brauchbarkeit innerhalb von sechs Monaten vom Tage der Lieferung an gerechnet infolge eines vom Käufer nachzuweisenden, vor
dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Fabrikation oder schlechter Materialien, erheblich
beeinträchtigt ist.
b) Die Haftung für nach Abnahme eintretende Schäden an Schriftträgern, für elektrische Verschleißteile sowie für Mängel,
die durch unsachgemäße Behandlung oder natürliche Abnutzung entstanden sind, ist ausgeschlossen.
c) Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die
Meldung nicht oder unternimmt der Käufer von sich aus Änderungen oder Nachbesserungsarbeiten, so sind sämtliche Ansprüche
gegen uns abgeschlossen.
d) In allen Fällen muss uns Nachbesserung gestattet werden. Für uns notwendig erscheinende Änderungen und für die Lieferung
von Ersatzstücken ist uns die von uns für zweckmäßig erachtete Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren; über
ersetzte Teile können wir frei verfügen. Durch Verbesserungsversuche oder Verbesserungszusagen wird die Gewährleistungsfrist
weder unterbrochen noch verlängert.
e) Für fremde Fabrikate übernehmen wir eine Garantie nur, soweit diese von unserem Lieferer ebenfalls übernommen wird. Über
die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus sind weitere Ansprüche des Käufers auf Minderung, Wandlung und Schadenersatz
(z. B. Produktionsausfall u. ä.) ausgeschlossen. Für alle anderen Schäden aus Verletzung von Vertragspflichten, auch soweit
sie nicht die Gewährleistung betreffen, haften wir nur bei Vorsatz.
10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer darf die sich aus dem Kaufvertrag unmittelbar ergebenden Ansprüche ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte
nicht abtreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns nicht anerkannten Gegenforderungen gegen
unsere Ansprüche ist ausgeschlossen; die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts ist nicht zulässig. Die Beseitigung von
Mängeln können wir verweigern, solang der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Umtausch bestellter und gelieferter
Waren ist ausgeschlossen.
11. Vervielfältigung von Schriftträgern
Jede Vervielfältigung, das Nachzeichnen und sonstige Nachformen der Schriftträger und der Einzelfiguren, sei es in
Originalgröße, in Vergrößerung, in Verkleinerung, in Negativen, in Positiven oder sonstigen Abwandlungen, ist untersagt. Bei
einer Weiterveräußerung unserer Geräte, Maschinen oder Schriftträger ist der Erwerber auf die Einhaltung dieser Bedingungen
zu verpflichten. Die Vermietung und der Verleih von Schriftträgern ist unzulässig.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen, einschließlich der frachtfreien, ist Oberndorf bei Salzburg, Gerichtsstand für beide
Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, deren für Klagen im Wechsel- und
Urkundenprozeß, ist Oberndorf bei Salzburg.
13. Anzuwendendes Recht
Die Anwendung des Österreichischen Rechts gilt als vereinbart, unabhängig davon, ob österreichische oder ausländische
Gerichte oder ein Schiedsgericht zur Entscheidung angerufen werden.
14. Verpackung
Die angegebenen Verpackungspreise ergeben sich bei Einzelversand im Inland und den europäischen Nachbarländern. Bei Mengen
ab etwa 40 Einheiten empfiehlt sich unverpackter Versand im Lkw. Die Leihdecken werden mit S 100,- pro Stück in Rechnung
gestellt und frei franko Rücksendung an unser Werk voll gutgeschrieben. Wir wählen, falls uns dies günstiger erscheint
und nicht gegenteilige Vorschriften von Seiten des Auftraggebers vorliegen, evtl. auch andere Verpackungsarten, z. B.
Bahnbehälter oder Container.
Dies gilt besonders auch für zerlegbare Möbel.
A. STÖTTNER Ges.m.b.H.